Dienstag, 29. November 2011

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz

Straf- und Bußgeldvorschriften

4. § 121 BetrVG - Bußgeldvorschriften
§ 121 BetrVG sanktioniert die Verletzung verschiedener Aufklärungs- und
Auskunftspflichten des Arbeitgebers mit der Androhung von Geldbußen – diese können
bis zu 10.000 € betragen. Bei § 121 BetrVG handelt es sich um eine
Ordnungswidrigkeitsvorschrift – nicht um einen Straftatbestand wie bei § 119 BetrVG.
Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die nicht als kriminell einzustufen sind, die
aber als Unrecht mit Geldbußen geahndet werden können. Das Verfahren zur
Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens ist im Ordnungswidrigkeitengesetz
(OWiG) geregelt.


§ 121 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine der in § 90 Abs. 1, 2 Satz 1, § 92 Abs. 1 Satz 1 auch
in Verbindung mit Absatz 3, § 99 Abs. 1, § 106 Abs. 2, § 108 Abs. 5, § 110 oder § 111
bezeichneten Aufklärungs- oder Auskunftspflichten nicht, wahrheitswidrig, unvollständig
oder verspätet erfüllt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet
werden.





Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflußt,
2. die Tätigkeit des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten tariflichen Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses behindert oder stört oder
3. ein Mitglied oder ein Ersatzmitglied des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses um seiner Tätigkeit willen benachteiligt oder begünstigt.

...

Schweiz

Natur
In der Schweiz gibt es ungefähr 40'000 Tierarten. Etwa 30'000 davon sind Insekten.
In der Schweiz kommen insgesamt rund 43'000 Arten von Tieren, Pflanzen und Pilzen vor, darunter 83 Säugetierarten.
In der Schweiz gibt es über 3350 Gipfel über 2000 Meter. Die zwölf höchsten Berge der Schweiz liegen alle in den Walliser Alpen.
30 Prozent der Landoberfläche der Schweiz sind bewaldet.


Politik
Die Politik der Schweiz ist durch das Selbstverständnis als Willensnation geprägt – die nationale Identität basiert nicht auf einer gemeinsamen Sprache und Kultur, sondern unter anderem auf der gemeinsamen Geschichte, gemeinsamen Mythen, der freiheitlichen, basisdemokratischen und föderalistischen Tradition sowie zum Teil aus dem Gefühl, als neutraler und mehrsprachiger, auf sich selbst gestellter «Kleinstaat» in Europa einen «Sonderfall» zu bilden.


Kultur
Die Kultur ist von den Nachbarländern beeinflusst, aber über die Jahre hat sich eine eigenständige Kultur entwickelt. Die Aufteilung der Schweiz in mehrere Sprach- und somit auch Kulturregionen macht es schwierig, von einer einheitlichen Schweizer Kultur zu sprechen.


Wirtschaft
Die Wirtschaft der Schweiz gilt als eine der stabilsten Volkswirtschaften der Welt. Berechnet nach dem Bruttoinlandsprodukt liegt die Schweiz weltweit an 19. Stelle, berechnet nach dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf sogar auf dem 4. Platz. Hauptarbeitgeber ist der Dienstleistungssektor mit seinem Handels- und Finanzplatz. Daneben sind aber auch der Tourismus und die Industrie wichtige Zweige der Schweizer Wirtschaft.

Amtssprache
Deutsch (63,7 %),
Französisch (20,4 %),
Italienisch (6,5 %),
Rätoromanisch[2] (0,5 %)

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Zuletzt aktualisiert: 20. Mär, 10:20

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